Projekteinreichung

Die Stiftung fördert die wissenschaftliche Forschung in der Schweiz auf dem gesamten Gebiet der Alkoholfragen mit gesundheitlicher Relevanz. Prioritär werden Projekte finanziert, die sich mit alkoholpolitisch, sozialpräventiv und human-biologisch bedeutsamen Fragen befassen und die neben wissenschaftlichem Wert auch praktische Bedeutung für die schweizerische Volksgesundheit (Public Health) haben. Die SSA ist insbesondere auch an der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses interessiert.

Anträge können auf einem der folgenden Gebiete gestellt werden:

    1. Beiträge an Forscherinnen und Forscher zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, die einen Förderungsbetrag von 70'000 CHF nicht übersteigen. Ausnahmen sind ausdrücklich zu begründen.
      Der Originalität der Arbeit und dem Nutzen der Erkenntnisse werden neben der Eignung der Methodik bei der Beurteilung ein hoher Stellenwert zugeschrieben.
      Folgende Unterlagen sind einzureichen:
      • Detailliertes Forschungsprogramm (siehe Formulare unten)
      • Curriculum vitae und Publikationsliste der Gesuchstellende-n
      • Budget
      Beantragte und bereits gesprochene Beiträge anderer Finanzquellen müssen transparent aufgelistet werden.

      Bei der Abfassung der Gesuche müssen die SSA-Formulare (Proposal form for Research Project und Specifications on research on humans) verwendet werden und es sind folgende Weisungen zu beachten:
      • Die Gesuche müssen in englischer Sprache abgefasst werden.
      • Das Gesuch beinhaltet ein Abstract von höchstens 1 Seite, welches bei Förderung der wissenschaftlichen Untersuchung auf der Webseite der Stiftung aufgeschaltet wird.
      • Der wissenschaftliche Teil umfasst maximal 2'500 Wörter.
      • Bei Gesuchen mit tierexperimenteller Versuchsanwendung muss der humanbiologische Bezug gesondert dargestellt werden. Reine tierexperimentelle Grundlagenforschung wird nicht berücksichtigt.

    2. Stipendien an Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Beitrag in Anlehnung an die SNF-Richtlinien für 1 Jahr)
      Beiträge an Hochschulabsolventen bzw. Hochschulabsolventinnen werden geleistet, sofern im Rahmen des Weiterbildungsprogramms die Aneignung von Wissen für zukünftige Alkoholforschung des Kandidaten resp. der Kandidatin absehbar ist. Die Beiträge werden in der Regel nur an Forscher bzw. Forscherinnen, die das 35. Altersjahr nicht überschritten haben, ausgerichtet.
      Verlangt werden folgende Unterlagen:
      • Beschrieb des geplanten Vorhabens (siehe Formular unten)
      • Curriculum vitae des Stipendiaten/der Stipendiatin (inkl. Kopien der Diplome und Studienausweise sowie Publikationsliste)
      • Schriftliche Empfehlungen von zwei Paten/Patinnen, die verschiedenen Disziplinen bzw. Institutionen angehören sollten
      • Bestätigung der Leitung der Institution, bei welcher der Stipendiat/die Stipendiatin tätig sein wird

      Bei der Abfassung der Gesuche müssen die SSA-Formulare (Proposal form for Educational Project) verwendet werden und es sind folgende Weisungen zu beachten:
      • Die Gesuche müssen in englischer Sprache abgefasst werden.
      • Das Gesuch beinhaltet ein Abstract von höchstens 1 Seite, welches bei Förderung der wissenschaftlichen Untersuchung auf der Webseite der Stiftung aufgeschaltet wird.
      • Der Beschrieb des geplanten Vorhabens umfasst maximal 2'500 Wörter.

Beiträge an wissenschaftliche Tagungen, insbesondere Koordinationstagungen

    (maximum 5'000 - 10'000 CHF)Beiträge an Tagungen können geleistet werden, sofern die Alkoholforschung ein zentrales Tagungsthema darstellt und ein Bezug zur Schweiz gegeben ist. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welche Wirkung die Unterstützung der SSA an die Tagung bezwecken soll. Defizitgarantien für Tagungen werden keine geleistet.Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Zielsetzung der Tagung
    • Detailliertes Programm
    • Budget

Die Unterlagen sind in elektronischer Form und unter strikter Einhaltung der oben genannten Richtlinien an das Sekretariat der Stiftung einzureichen.

E-Mail: info@alcoholresearch.ch

Mit einem Entscheid ist jeweils bis Mitte September zu rechnen.
Die Quote der zur Finanzierung angenommenen Projekte betrug in den letzten 3 Jahren durchschnittlich 25%.

Weitere Informationen über Ziele und Aufgaben der Stiftung können bei Herrn Florian Labhart, Sekretär der Schweizerischen Stiftung für Alkoholforschung, Sekretariat,c/o Addiction Suisse, Av. Louis-Ruchonnet 14, CH-1003 Lausanne, Tel. 021 321 29 51, Fax 021 321 29 40, E-Mail: flabhart@addictionsuisse.ch, eingeholt werden.

Eingabefrist: 1. April 2025

 

Begutachtung von Gesuchen

Alle Gesuche, die termingerecht eingereicht wurden, durchlaufen das gleiche, klar definierte Verfahren:

  1. Der Ausschuss des Stiftungsrates prüft, ob die formalen Kriterien für eine potentielle Finanzierung erfüllt sind.
  2. Der Ausschuss des Stiftungsrates prüft die inhaltliche Qualität. Wenn die Mitglieder des Ausschusses einstimmig der Meinung sind, dass ein eingereichtes Gesuch erhebliche Mängel oder eine deutlich schlechtere Qualität im Vergleich zu den anderen Gesuchen aufweist, erhält der/die Hauptantragstellende die Möglichkeit, das Gesuch zurückzuziehen.
  3. Die verbleibenden Gesuche werden jeweils in der Regel zwei unabhängigen externen Expert/innen zur Begutachtung geschickt.
  4. Der Entscheid über die Finanzierung erfolgt auf der Vollversammlung des Stiftungsrates. Hierzu werden die externen Gutachten als ein Entscheidungskriterium hinzugezogen.
  5. Vor der Besprechung eines jeden Gesuches werden alle Stiftungsratsmitglieder aufgefordert, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Ist eines der Stiftungsratsmitglieder Antragsteller/in*, am Antrag in irgend einer Weise beteiligt oder liegt ein anderer Interessenkonflikt vor, erfolgt die Diskussion, die Entscheidungsfindung und der Beschluss zur Finanzierung zwingend unter Ausschluss dieses Mitglieds.

 

* Der Stiftungsrat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die alle im Bereich der Alkoholforschung tätig sind. Eine Mitarbeit im Stiftungsrat ist kein Ausschlusskriterium für die Gesuchstellung bei der Stiftung, auch Stiftungsratsmitglieder können eigene Gesuche einreichen, jedoch nicht als Hauptantragssteller/in.

 

Schweizerische Stiftung für Alkoholforschung, Sekretariat, Avenue Louis-Ruchonnet 14, 1003 Lausanne, Tel. 021 321 29 51, Fax 021 321 29 40
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